Rezept einlösen
Wichtiges für Hämophilie-Betroffene
Seit März 2017 können Patienten ohne Sondergenehmigung Cannabis von ihrem Haus- und Facharzt verschrieben bekommen. Mit diesen Änderungen kommen viele Fragen auf. Für wen ist die Cannabistherapie relevant? Wie erhalte ich mein medizinisches Cannabis? Brauche ich einen Nachweis, dass ich Cannabis legal mit mir führen darf? Wir geben Ihnen einen Überblick zu den wichtigsten Aspekten zum Thema Cannabis und Hämophilie.
Ärzte können seit dem „Cannabis als Medizin“-Gesetz Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung cannabishaltige Arzneimittel verordnen. Das umfasst:
Hinter den Bezeichnungen stecken die etwas sperrigen chemischen Bezeichnungen Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Dabei handelt es sich um sogenannte Cannabinoide. Diese kommen natürlicherweise vor allem in der Hanfpflanze (Cannabis sativa beziehungsweise Cannabis indica) vor. Vor allem die weiblichen Blüten der Pflanzen weisen einen hohen Anteil an THC auf. Die restlichen Bestandteile der weiblichen Pflanze sowie die männlichen Pflanzen enthalten kaum bis gar kein THC. Auch CBD kommt in hohen Konzentrationen vor allem in den weiblichen Hanfpflanzen vor.
Die genauen Wirkmechanismen der Inhaltsstoffe sind noch nicht vollständig aufgeklärt und Gegenstand der aktuellen Forschung. Bei CBD gilt bislang nur die Wirkung gegen Krampfanfälle als bewiesen. Valide Belege für andere nachgesagte positive Effekte stehen derzeit noch aus.
Ein bedeutender Unterschied zwischen CBD und THC liegt darin, dass CBD im Gegensatz zu THC keine Rauschzustände verursacht. Das THC ist für die psychoaktive (berauschende) Wirkung verantwortlich, weswegen Cannabis häufig missbräuchlich als Rauschdroge eingesetzt wird.
Wirkung von THC
Bei THC ist bekannt, dass Dronabinol, eine bestimmte Form des THC, die Freisetzung von Botenstoffen im Gehirn und Rückenmark beeinflusst und dadurch eine Vielzahl verschiedener Reaktionen hervorrufen kann.
Es gibt Berichte über positive Effekte für die begleitende Behandlung von Multipler Sklerose, bei Gewichtsverlust, Übelkeit und Erbrechen während einer Chemotherapie, bei Juckreiz sowie in der chronischen Schmerztherapie.
Folgende Formen von Cannabis sind erhältlich:
Es gibt eine Reihe verschiedener Sorten getrockneter Cannabisblüten, die derzeit aus dem Ausland (vor allem aus Kanada und den Niederlanden) nach Deutschland importiert werden. Zukünftig soll nach Verzögerungen durch die Covid-19-Pandemie der Anbau von medizinischem Cannabis auch in Deutschland beginnen. Die Blüten können über spezielle Vaporizer oder auch Vaporiser, Vaporisatoren („Verdampfer“) inhaliert werden. Auch dafür ist eine Antragsstellung auf Kostenerstattung durch die Krankenkasse denkbar.
Auch eine Zubereitung der Blüten als Tee ist möglich. Von Inhalation nach Verbrennung als Joint ist wegen möglicher Gesundheitsschäden durch die entstehenden Verbrennungsprodukte (wie beim Zigaretten rauchen) dringend abzuraten.
Cannabisextrakte und Rezepturen mit Einzelwirkstoffen aus der Pflanze gibt es in Form von Lösungen, Tropfen oder Kapseln zum Einnehmen beziehungsweise Inhalieren.
Zurzeit gibt es in Deutschland zwei zugelassene Fertigarzneimittel mit Inhaltsstoffen aus Cannabis. Die Kombination aus THC und CBD ist zugelassen für die Behandlung von krankhaft erhöhter Muskelspannung bei Multipler Sklerose. Daneben kann ein synthetischer Abkömmling des THC bei Übelkeit und Erbrechen durch Chemotherapie bei Krebspatienten Anwendung finden, die auf andere Therapien nicht ansprechen.
Durch das sogenannte „Cannabis-Gesetz“, das im März 2017 in Kraft getreten ist, können alle Ärzte (Ausnahme Zahnärzte) ihren Patienten cannabishaltige Arzneimittel verschreiben. Folgende Voraussetzungen gelten für eine Verordnung nach dem Gesetz:
Eine genaue Definition, was unter einer „schwerwiegenden Erkrankung“ zu verstehen ist, gibt es derzeit noch nicht. Das heißt, der Arzt wird hier im Einzelfall über die Möglichkeit einer Therapie mit Cannabis entscheiden. Bei einer Verordnung muss er seine Entscheidung gegenüber den Krankenkassen für eine Kostenübernahme fundiert darlegen.
Eine unterstützende Therapie mit Cannabis kommt zur Behandlung von chronischen Schmerzen und vor allem bei Nervenschmerzen (neuropathischen Schmerzen) infrage. Cannabis ist nicht zur Linderung von akuten Schmerzen geeignet.
Cannabis beziehungsweise cannabishaltige Arzneimittel können entzündungshemmend wirken und den Effekt von anderen Schmerzmedikamenten verstärken. Generell ist die Studienlage im Moment noch lückenhaft, sodass derzeit noch keine Daten für die Cannabis-Therapie bei Hämophilie-bedingten Schmerzen (beispielsweise Schmerzen in Zielgelenken) verfügbar sind. Ob für Sie eine Medikation mit Cannabis hilfreich sein könnte, sollte Ihr Arzt individuell mit Ihnen im Gespräch abwägen.
Weitere Fragen und Antworten zur Behandlung mit medizinischem Cannabis:
Vor der ersten Verordnung muss für die Kostenübernahme eine Genehmigung der jeweiligen Krankenkasse eingeholt werden. Hierfür braucht es in der Regel eine schriftliche Begründung des Arztes für den Einsatz von Cannabis beziehungsweise cannabishaltigen Medikamenten außerhalb ihres zugelassenen Indikationsgebietes. Der Prozess der Antragsstellung ist nicht komplett einheitlich geregelt und sollte bei der jeweiligen Krankenkasse individuell erfragt werden. Wenden Sie sich hierzu direkt an Ihre Krankenkasse.
Die Krankenkassen sind verpflichtet, innerhalb von drei bis fünf Wochen zu entscheiden, ob sie dem Antrag stattgeben. Bei Patienten in der Palliativversorgung (SAPV) muss die Entscheidung innerhalb von drei Tagen fallen.
Sie haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach der Ablehnung des Antrags Widerspruch einzulegen. Nach dem Widerspruch holt die Krankenkasse in der Regel eine weitere Stellungnahme des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) ein.
Im Zweifelsfall erhalten Sie als Patient rechtliche Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt. Des Weiteren finden Sie hier Informationen, welche Anforderungen ein „guter“ Antrag erfüllen sollte.
Wenn Sie eine Genehmigung Ihrer Krankenkassen erhalten haben, kann das Cannabis sowie die cannabishaltigen Zubereitungen unter Vorlage des Rezepts in einer unserer Apotheken abgeholt werden.
Sie möchten neben Ihren Faktorpräparaten ebenso mit verordneten Cannabis-Zubereitungen durch uns versorgt werden? Melden Sie sich gerne – wir finden gemeinsam mit Ihnen eine Lösung.
Es ist nicht gesetzlich festgelegt, dass Patienten unter cannabinoider Dauermedikation einen Nachweis mit sich führen müssen. Trotzdem ist es empfehlenswert, beim Auto- oder Motorradfahren eine Kopie des ausgestellten Betäubungsmittelrezeptes oder eine entsprechende Bescheinigung des Arztes mitzuführen, um langwierige Prozeduren bei etwaigen Kontrollen zu vermeiden.
Auch die Cannabistherapie ist nicht nebenwirkungsfrei. Es können zum Beispiel vorübergehend Müdigkeit, Schwindel, Mundtrockenheit und/oder die Psyche und Psychomotorik betreffende Nebenwirkungen auftreten (Euphorie, Angst, Verwirrtheit).
Um das Risiko für unerwünschte Arzneimittelwirkungen möglichst gering zu halten, gilt es die Therapie mit allen cannabisbasierten Medikamenten (auch Cannabisblüten und Extrakten) schleichend zu beginnen. Das heißt, zu Beginn steht eine niedrige Dosis, welche langsam angehoben wird (wenn keine Nebenwirkungen auftreten), um die geeignete Dosis für den Einzelnen zu finden. Bitte sprechen Sie die Startdosis und die Intervalle für eine Dosissteigerung mit Ihrem behandelnden Arzt ab.
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