Was soll mit dem GSAV erreicht werden?
Durch stärkere Kontrollen und eine bessere Zusammenarbeit der Behörden sollen Arzneimittelskandale der Vergangenheit angehören. Zudem sollen mit dem Gesetz auch Arzneimittelengpässe minimiert werden.
Weitere Informationen zum GSAV finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gsav.html
Was bedeutet das GSAV für die Hämophiliebehandlung?
Aufgrund einer Änderung in §47 des Arzneimittelgesetzes (AMG) müssen ab dem 1. September 2020 alle Gerinnungsfaktoren für die Heimselbsttherapie über öffentliche Apotheken abgegeben werden. Sie dürfen dann nicht mehr wie bisher über das behandelnde Zentrum abgegeben werden.
Genau genommen handelt es sich hierbei nicht wirklich um eine Neuerung, weil lediglich ein Ausnahmeparagraph gestrichen wird. Dieser Paragraph war ursprünglich geschaffen worden, um die Gefahr einer Ansteckung mit HIV und Hepatitis-C-Viren durch möglicherweise verseuchte Faktorpräparate zu reduzieren. Denn bis 1993 wurden alle Faktorpräparate aus menschlichem Blut gewonnen. Auch heute wird noch ein großer Teil der Präparate direkt aus menschlichen Blut hergestellt. Der Paragraph war infolge verseuchter Blutkonserven in den 80er-Jahren dringend notwendig geworden und konnte langfristig zur Versorgungssicherheit Hämophiler beitragen.
Inzwischen sind die Kontrollen von Blutproben glücklicherweise sehr viel zuverlässiger. Auch ist die Verfügbarkeit an rekombinanten Faktorpräparaten mittlerweile sehr breit. Daher besteht keine Ansteckungsgefahr mehr und die Arzneimittel sind sicher. Sie können folglich wie alle anderen Medikamente auch über öffentliche Apotheken abgegeben werden.
Wo finden Sie die passende Apotheke?
Ihr Rezept können Sie in jeder Apotheke einlösen. Aber nicht alle Apotheken sind gleich gut auf die Abgabe von Faktorpräparaten vorbereitet. Zudem werden auch manche Apotheken die Abgabe aufgrund des finanziellen Risikos und strikter Anforderungen (z.B. Dokumentationspflicht) scheuen. Suchen Sie daher frühzeitig eine Apotheke, die sich vorbereitet hat und der Sie vertrauen.
Wir informieren Sie gerne umfassend über unser Versorgungsprogramm „Hämophilie“, an dem Sie – wenn Sie möchten – auch direkt teilnehmen können. Das Versorgungsprogramm haben wir ins Leben gerufen, um eine lückenlose Versorgung für Menschen mit Hämophilie zu gewährleisten.
Besonderheiten bei der Zuzahlung
Gesetzlich Versicherte müssen zu ihrem Arzneimittel eine Zuzahlung leisten. Diese beträgt zwischen 5 und 10 Euro pro Packung. Daraus kann sich für Hämophilie-Betroffene schnell eine hohe finanzielle Belastung ergeben, weil die Faktorpräparate aktuell als Einzelpackungen (N1) ausgegeben werden.
Unser Tipp: Weisen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt darauf hin, dass auch Bündelpackungen mit bis zu 30 Packungen verordnet werden dürfen. Ihr Vorteil dabei: Pro Bündelpackung müssen Sie als gesetzlich Versicherter nur einmal 10 Euro zuzahlen (und nicht für jede einzelne Packung). Die Bündelung der Einzelpackungen kann auch der abgebende Apotheker oder die abgebende Apothekerin vornehmen.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen generell keine Zuzahlung leisten. Zudem gibt es Möglichkeiten, sich von Zuzahlungen befreien zu lassen. Weitere Informationen, auch für privat Versicherte, erhalten Sie hier.
ABF Versorgungsprogramm "HÄMOPHILIE"
Wie erhalten Sie jetzt Ihre Hämophilie-Arzneimittel?
Ab dem 1. September 2020 stellt Ihnen Ihr Hämostaseologe ein Rezept über Ihre Faktorpräparate aus. Dieses Rezept lösen Sie dann in einer Apotheke Ihrer Wahl ein und führen mit dem dort erhaltenen Präparat Ihre Heimselbsttherapie wie gewohnt fort. Ihr Arzt legt die Therapie natürlich auch weiterhin fest und kontrolliert wie bisher auch den Therapieverlauf.
Wichtig: Theoretisch können Sie Ihr Rezept auch von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt erhalten. Jedoch verfügen Hämostaseologen über die notwendige spezialisierte Fachkenntnis, um die Therapie bei einer Hämophilie optimal einstellen zu können. Deshalb sollten Sie mit dieser Erkrankung immer zu einem Spezialisten gehen, damit Ihre Behandlung bestmöglich kontrolliert und angepasst werden kann. So helfen Sie sich selbst, Blutungen zu vermeiden und Spätfolgen zu minimieren.
Wie erhalten Sie die Arzneimittel in einem Notfall?
Im Falle eines Notfalls gehen Sie, wie bislang auch, ins nächstgelegene Krankenhaus oder wenden sich direkt an Ihren behandelnden Arzt. Dieser hält auch weiterhin ein Notfall-Depot bereit und kann Sie im akuten Bedarf direkt versorgen.
Und wenn Ihnen mal ungeplant die Arzneimittelvorräte ausgehen und Sie schnellen Ersatz benötigen? In diesem Fall müssen Sie sich ab jetzt an eine Apotheke wenden. Als Apotheke mit eigenem Versorgungsprogramm haben wir die meisten Präparate auf Lager und können in solchen Situationen schnell die Arzneimittel liefern, die Sie benötigen. Natürlich auch am Wochenende oder am Feiertag. Weitere Informationen zu unserer Notfallbelieferung erhalten Sie hier.
Dokumentationspflicht
Alle Gerinnungsfaktoren unterliegen weiterhin der Dokumentationspflicht im Deutschen Hämophilieregister (DHR). Das gilt natürlich auch für die Abgabe von Faktorpräparaten durch Apotheken. Nur so ist es möglich, genügend Daten für eine umfangreiche Forschungsarbeit zu erfassen, um daraus neue Therapieoptionen zu entwickeln und zu vergleichen. So soll die Dokumentationspflicht insbesondere der Verbesserung Ihrer Hämophilie-Therapie dienen.
Weiterhin unterliegt Ihr behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt, genauso wie die abgebende Apotheke, der Dokumentationspflicht nach Transfusionsgesetz. Für eine ordnungsgemäße Dokumentation sind die Ärzte nun aber auf die abgebenden Apotheken angewiesen: Denn diese müssen die ausgehändigten Chargen und Mengen der Faktorpräparate an den Arzt melden. Daher sollten Sie Ihr Rezept in einer Apotheke einlösen, die sich mit den Regelungen der Dokumentationspflicht gut auskennt. Bei Fragen zu diesem wichtigen Thema können Sie sich gerne direkt an uns wenden, wir informieren Sie gerne.
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